für Spontane Geschäftsbedingungen und Konditionen

AGB

Geschäftsbedingungen für BETTERAU

1. Anwendungsbereich dieser AGB

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Leistungen der IT am Main GmbH (genauer für das Projekt "BETTERAU"), Marie-Curie Str.2, 61194 Niddatal. E-Mail: hallo@betterau.de, Telefon: 0160/7007992 gegenüber ihren Kunden ("Mitglieder") im Zusammenhang mit der Nutzung der von BETTERAU zur Verfügung gestellten Büroflächen ("Spaces").

1.2 Vorrangig vor den Regelungen dieser AGB gelten die bei Vertragsschluss auf der Website www.BETTERAU.de von BETTERAU angegebenen Leistungsbeschreibungen und Preise (die „Service-Angebote“). Ergänzend gilt die Hausordnung von BETTERAU, die jeweils in den Spaces ausgehängt wird.

1.3 Geschäftsbedingungen des Mitglieds, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch BETTERAU keine Geltung. Diese AGB gelten auch dann, wenn BETTERAU in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Mitglieds seine Leistungen gegenüber dem Mitglied vorbehaltlos ausführt.

1.4 Die Service-Angebote von BETTERAU richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

1.5 Die Mitgliedschaft wird dem Mitglied persönlich gewährt. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

2. Gegenstand der Service-Angebote

2.1 BETTERAU betreibt den Space in Ilbenstadt, welcher von den Mitgliedern von BETTERAU nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB und dem jeweils bestellten Service-Angebot genutzt werden kann.

2.2 Eine Übersicht des Spaces ist auf dem BETTERAU Portal abrufbar. BETTERAU behält sich vor, den Bestand des Spaces jederzeit zu ändern oder Raumangebote innerhalb der bestehenden Flächen des Spaces zu verändern.

2.3 Gegenstand der Leistungen von BETTERAU ist - je nach bestelltem Service-Angebot -

• die Bereitstellung eines flexiblen Arbeitsplatzes im Open Space in der für alle Mitglieder zugänglichen Fläche (Serviceangebot: FÜR FLEXIBLE / FÜR SPONTANE / FÜR INDIVIDUALISTEN),

• die Bereitstellung von geschlossenen Einzel- bzw. Mehrpersonenräumen (Serviceangebot: FÜR INDIVIDUALISTEN - Büros) im Space,

• die Bereitstellung von Besprechungsräumen im Space, sowie

• die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Leistungen im Space, wie in diesen AGB näher beschrieben.

2.4 Die Spaces dürfen von den Mitgliedern ausschließlich als Arbeitsräume genutzt werden. Eine Änderung der Nutzungszwecke, z.B. für die Durchführung von Veranstaltungen, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BETTERAU.

2.5 BETTERAU bietet verschiedene Leistungen an, die unter den Serviceangeboten „FÜR FLEXIBLE“, „FÜR SPONTANE“ und „FÜR INDIVUIDUALISTEN“ bestellbar sind. BETTERAU kann von Zeit zu Zeit weitere Werbeaktionen anbieten, die ebenfalls diesen AGB unterliegen.

2.6 Gegenstand des Serviceangebots „FÜR FLEXIBLE“ sind folgende Leistungen, jeweils soweit verfügbar, die mit der Zahlung der Service-Gebühr nach Ziffer 4 abgegolten sind und während der des jeweiligen Nutzungszeitraums nach Ziffer 5 in Anspruch genommen werden können:

• freie Nutzung des von BETTERAU bereitgestellten WiFi in den Spaces,

• freie Nutzung der von BETTERAU bereitgestellten Schließfächer in den Spaces, soweit verfügbar,

• freie Nutzung der Besprechungsräume in den Spaces, soweit verfügbar. Mitglieder mit einer Monatsmitgliedschaft erhalten eine Anzahl an Besprechungsraum-Guthaben, die für den Buchungszeitraum gültig sind, und haben auf dieser Grundlage das Recht, Besprechungsräume für bestimmte Zeiträume verbindlich zu reservieren. Die Anzahl der verfügbaren Besprechungsraum-Guthaben und die Einzelheiten ergeben sich aus dem bei Abschluss der Monatsmitgliedschaft gültigen Angebot auf dem BETTERAU Portal. Besprechungsraum-Guthaben für die Besprechungsräume können ebenfalls auf der Website erworben werden. Die Anzahl der Besprechungsraum-Guthaben, die für die Buchung eines Besprechungsraums nötig ist, kann variieren und wird zum Zeitpunkt der Buchung angezeigt.

Alle oben dargestellten Leistungen sind nur auf einer "first come, first served" Basis verfügbar. Es gibt insbesondere keine Garantie, dass ein bestimmter Raum für ein bestimmtes Mitglied verfügbar ist.

2.7 Gegenstand des Serviceangebots „FÜR INDIVIDUALISTEN“ sind sämtliche Leistungen des Service-Angebots „FÜR FLEXIBLE“ und zusätzlich folgende Leistungen, die mit der Zahlung der Service-Gebühr nach Ziffer 4 abgegolten sind und während der des jeweiligen Nutzungszeitraums nach Ziffer 5 in Anspruch genommen werden können:

• Nutzung von Einzel- bzw. Mehrpersonenräumen in einem Space während des gesamten Nutzungszeitraums.

2.8 Das Mitglied ist jederzeit berechtigt, während des Nutzungszeitraums des „FÜR FLEXIBLE“ Serviceangebots zusätzlich die Leistungen des „FÜR INDIVIDUALISTEN“ Serviceangebots zu bestellen. In diesem Fall wird das von dem „FÜR FLEXIBLE“ Serviceangebot erfasste Tagesbudget während des Nutzungszeitraums des „FÜR INDIVIDUALISTEN“ Serviceangebots auf Wunsch des Mitglieds stillgelegt und kann nach Ablauf des „FÜR INDIVIDUALISTEN“ Serviceangebots weiter in Anspruch genommen werden. Die Pflicht des Mitglieds zur Zahlung der Service-Gebühr für das „FÜR FLEXIBLE“ Serviceangebot bleibt unberührt.

2.9 Durch die Buchung eines Besprechungsraums mittels Besprechungsraum-Guthaben ist das Mitglied berechtigt, den Besprechungsraum für den gebuchten Nutzungszeitraum zu nutzen. Nach Ablauf des gebuchten Nutzungszeitraums soll der Besprechungsraum freigegeben werden, um anderen Mitgliedern die pünktliche Nutzung des Besprechungsraums zu ermöglichen. Das Besprechungsraum Serviceangebot beinhaltet:

• Die Nutzung der Bildschirme für Präsentationen, sofern verfügbar.

Das Besprechungsraum Serviceangebot beinhaltet keine Catering Services, Getränke oder sonstige Leistungen, die in diesem Abschnitt nicht beschrieben sind.

3. Einrichten eines Accounts und Bestellen der Service-Angebote

3.1 Die Beantragung einer BETTERAU Mitgliedschaft sowie die Bestellung von Serviceangeboten der BETTERAU erfolgt online über das BETTERAU Portal.

3.2 Auf dem BETTERAU Portal hat der Nutzer zunächst die Möglichkeit, sich als Mitglied zu registrieren und einen Mitglieds-Account anzulegen. Die Registrierung erfordert, dass der Nutzer diese AGB und die auf dem BETTERAU Portal verfügbare Datenschutzerklärung akzeptiert. Bestimmte Nutzer werden auf Wunsch ihres Arbeitgebers per E-Mail, die an ihre berufliche E-Mail-Adresse gesendet wird, zur Einrichtung eines Kontos eingeladen ("BETTERAU Unternehmen Mitglieder"). BETTERAU Unternehmen Mitglieder müssen dem Link in dieser E-Mail folgen, um ihren jeweiligen Account zu erstellen, der spezifische Service-Angebote enthält, die von ihrem Arbeitgeber als Firmenkunde von BETTERAU verwaltet werden und den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für BETTERAU Unternehmen unterliegen.

3.3 Anschließend hat der Nutzer, entweder als erstmaliger Nutzer oder als bereits registriertes Mitglied, die Möglichkeit, ein Serviceangebot von BETTERAU auszuwählen und eine entsprechende Bestellung vorzunehmen.

3.4 Über den Button „Zur Kasse“ gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot zur Bestellung des ausgewählten Serviceangebots für den ausgewählten Nutzungszeitraum ab.

3.5 BETTERAU schickt daraufhin dem Mitglied eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Mitglieds nochmals aufgeführt wird. Die Empfangsbestätigung stellt eine Annahme des Angebots dar. Soweit das Mitglied direkt nach der Abgabe des Angebots eine Zahlung für das ausgewählte Serviceangebot über das BETTERAU Portal vornimmt, liegt in der Zurverfügungstellung der Zahlungsmöglichkeit die Annahme des Angebots.

3.6 Bei der Registrierung wird der Nutzer aufgefordert, ein Passwort für alle weiteren Zugriffe auf seinen Mitglieds-Account zu wählen. Das Passwort hat das Mitglied stets geheim zu halten. Das Passwort wird von BETTERAU nicht an Dritte weitergegeben.

3.7 Die bei dem Anlegen des Mitglieds-Accounts und jeder Bestellung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach dem Anlegen des Mitglieds-Accounts eine Änderung der angegebenen Daten ein, so hat das Mitglied die Änderungen unverzüglich gegenüber BETTERAU mitzuteilen oder diese über seinen Mitglieds-Account selbstständig zu ändern.

3.8 Eine einzelne Person kann sich nur für einen Account als Mitglied (und ggf. zusätzlich für einen Account als BETTERAU Unternehmen Mitglied) registrieren. Die gleiche E-Mail-Adresse kann nicht sowohl für den Account als BETTERAU Enterprise Mitglied als auch für den Account als reguläres Mitglied verwendet werden. BETTERAU behält sich vor, Konten von Nutzern, die über mehr als eine Mitgliedschaft verfügen, zu löschen oder zu deaktivieren.

3.9 Bei der ersten Bestellung eines Angebots erhält das Mitglied über das BETTERAU Portal einen WiFi Login-Code für die Spaces. Der Login-Code kann von Zeit zu Zeit von BETTERAU geändert werden. Der Login-Code kann für alle Spaces unter den in Ziffer 7 beschriebenen Bedingungen genutzt werden und erlaubt jedem Mitglied die gleichzeitige Verbindung von drei Geräten. Das Mitglied ist verpflichtet, den Login-Code stets streng vertraulich zu behandeln, er ist nur für das jeweilige Mitglied bestimmt und darf nicht weitergegeben werden. BETTERAU behält sich Modifizierungen des Wifi Login-Codes zu jeder Zeit vor.

4. Service-Gebühr

4.1 Die für die Bestellung von Serviceangeboten der BETTERAU zu zahlende Vergütung („Service-Gebühr“) richtet sich nach dem gewählten Serviceangebot und dem bei der Bestellung gewählten Nutzungszeitraum.

4.2 Es gilt die bei der Bestellung gültige Preisliste von BETTERAU, die auf dem BETTERAU Portal abrufbar ist.

4.3 Alle Preise von BETTERAU sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.4 Die Bezahlung der Service-Gebühr erfolgt durch Kreditkarte (MasterCard, American Express, VISA). Liegt dem Mitglied ein von BETTERAU ausgestellter Gutschein vor, ist die Zahlung der Service-Gebühr über die Eingabe des Gutscheincodes möglich.

4.5 BETTERAU wird dem Mitglied die Service-Gebühr zum Zeitpunkt der Bestellung, mithin also nicht erst zum Beginn des Nutzungszeitraums, falls dieser später liegen sollte, für den gesamten Nutzungszeitraum in voller Höhe in Rechnung stellen. Die Service-Gebühr ist ohne Abzug direkt zur Zahlung fällig.

4.6 Für BETTERAU Unternehmen Mitglieder ist keine individuelle Bezahlung der Service-Gebühr erforderlich, da die Service-Gebühr dann direkt mit dem Firmenkunden des BETTERAU Enterprise Angebots abgerechnet und bezahlt wird.

4.7 Die Pflicht zur Zahlung der Service-Gebühr ist an die Bestellung gekoppelt und somit unabhängig von dem Umfang der tatsächlichen Nutzung der Spaces durch das Mitglied.

5. Zeitraum der Nutzung

5.1 Das Mitglied hat bei jeder Bestellung den jeweiligen Nutzungszeitraum zu wählen. Angeboten werden Nutzungszeiträume auf Tagesbasis und Monatsbasis. Nutzungszeiträume können nicht im Voraus kombiniert werden.

5.2 Das Mitglied kann bei der Bestellung angeben, an welchem Tag der Nutzungszeitraum beginnen soll. Der Nutzungszeitraum muss also nicht zeitgleich mit der Abgabe der Bestellung starten.

5.3 Bei einer Bestellung auf Tagesbasis endet der Nutzungszeitraum mit Ablauf des Kalendertages (24:00 Uhr) des Starts des Nutzungszeitraums. Bei einer Bestellung auf Monatsbasis endet der Nutzungszeitraum mit Ablauf des dreißigsten Kalendertages (24:00 Uhr) gerechnet ab dem Start des Nutzungszeitraums. Durch die Buchung eines Besprechungsraums ist der Zutritt zu den Coworking-Flächen im gleichen Maße gestattet, wie durch die Buchung eines Tagestickets, der Besprechungsraum wird allerdings nur für das ausgewählte Nutzungszeitfenster reserviert.

5.4 Die Leistungspflichten von BETTERAU enden automatisch mit Ablauf des Nutzungszeitraums. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Das Mitglied bleibt jedoch berechtigt, jederzeit weitere Bestellungen vorzunehmen.

5.5 Eine vorzeitige ordentliche Kündigung der bestellten Service-Angebote ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. BETTERAU kann den Vertrag insbesondere aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen, wenn das Mitglied die Rechte von BETTERAU dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass es die Spaces oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt. Kündigt BETTERAU den Vertrag wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat das Mitglied BETTERAU hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Das Mitglied haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den BETTERAU dadurch erleidet, dass die Spaces nach dem Auszug des Kunden während des eigentlich mit dem Mitglied vereinbarten Nutzungszeitraums leer stehen oder nur unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten an Dritte überlassen werden können.

5.6 Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bereits bestellte Serviceangebote von BETTERAU bleiben hiervon unberührt. Die Kündigung durch das Mitglied kann nur über das BETTERAU Portal erklärt werden.

5.7 Die Service-Angebote FÜR FLEXIBLE und FÜR INDIVIDUALISTEN können kostenlos über den Community Manager umgebucht werden, wenn mit Vorkasse bezahlt wurde. Darüber hinaus kann jedes Service-Angebot bis um 23:59 Uhr am Tag vor Beginn des Nutzungszeitraums storniert werden. BETTERAU ist berechtigt, Stornogebühren gemäß der nachfolgenden Staffelung zu verlangen:

• Bis zu 7 Tage vor Beginn des Nutzungszeitraumes: 2% der Service-Gebühr (das entspricht den nicht rückzahlbaren Gebühren, die uns von den Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellt werden)

• Zwischen 2 und 7 Tagen vor Beginn des Nutzungszeitraums: 15% der Service-Gebühr

• Weniger als 2 Tage vor Beginn des Nutzungszeitraums: 35% der Service-Gebühr

Bereits geleistete Zahlungen abzüglich der Stornogebühren werden von BETTERAU auf demselben Zahlungsweg erstattet, den das Mitglied zur Zahlung verwendet hat.

5.8 Ein Widerrufsrecht für Mitglieder, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um Dienstleistungen zur Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken zu einem spezifischen Termin bzw. Zeitraum handelt.

6. Zugang und Nutzung der Spaces

6.1 Der Zugang zu den Spaces ist während des jeweiligen Nutzungszeitraums einer Bestellung grundsätzlich zu den Kernöffnungszeiten (siehe Google Business für tagesaktuelle Informationen) für Mitglieder geöffnet.

6.2 Bei Auswahl des Serviceangebots „FÜR INDIVIDUALISTEN“ oder des Besprechungsraum Serviceangebots hat das Mitglied Anspruch auf Nutzung der ausgewählten Einzel- bzw. Mehrpersonenräume in dem ausgewählten Space während des gesamten Nutzungszeitraums. Das Zugangsrecht des Mitglieds sowie die Nutzung der im Space vorgehaltenen Einrichtung stehen im Übrigen aber unter dem Vorbehalt verfügbarer Arbeitsplätze, Besprechungsräume und sonstiger Einrichtungen im jeweiligen Space.

6.3 BETTERAU behält sich vor, den Space inkl. der Einzel- bzw. Mehrpersonenräume für geschlossene Veranstaltungen zu nutzen. BETTERAU behält sich darüber hinaus vor, jederzeit Renovierungs-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, die zur Beseitigung von Schäden notwendig werden oder allgemein der Erhaltung und Verbesserung der Spaces dienen. Gleiches gilt für die Vornahme von Reinigungsarbeiten. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass während der Dauer solcher Veranstaltungen bzw. Arbeiten kein bzw. nur ein eingeschränkter Zugang zu den betreffenden Spaces möglich ist und/oder die Nutzung der dort vorgehaltenen Einrichtungen eingeschränkt sein kann.

6.4 Soweit das Mitglied im Rahmen der Nutzung von Besprechungsräumen die Möglichkeit der Einladung von Nicht-Mitgliedern als Gäste hat, können diesen Gästen über das BETTERAU Portal einmalige Zugangscode bestellt werden, mit denen die Gäste die Lobby des gewählten Spaces betreten können. Der Zugang der Gäste zu den Besprechungsräumen erfolgt dann durch eine Abholung der Gäste durch das Mitglied persönlich in der Lobby.

6.9 Das Mitglied hat die Einrichtungen inkl. der technischen Ausstattung (Drucker, Monitore, Verkabelung etc.) pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in gebrauchsfähigem und gepflegtem Zustand zu hinterlassen. BETTERAUS Hausordnung ist einzuhalten (im Space sichtbar ausgehängt). Etwaige Beschädigungen hat das Mitglied BETTERAU unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied haftet für alle Schäden, die über die während des Nutzungszeitraumes angemessene Abnutzung hinausgehen, die durch ihn und/oder Dritte, die auf Veranlassung des Mitglieds die Spaces oder das Inventar nutzen, verursacht werden. Sollten technische Geräte wie Monitore, Drucker etc. nicht sachgemäß durch das Mitglied genutzt werden, was zu Beschädigung dieser führ, haftet ebenfalls das Mitglied.

6.10 Um- und Einbauten sowie eine Veränderung der Möblierung der Einzel- und Mehrpersonenräume durch das Mitglied sind nicht gestattet und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von BETTERAU. Im Falle der Zustimmung durch BETTERAU zur Veränderung der Spaces hat das Mitglied alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

6.11 Das Mitglied hat sich bei dem ersten Aufenthalt in einem Space über den bestehenden Flucht- und Rettungsplan zu informieren.

6.12 Das Mitglied hat die Fluchtwege gemäß den in den Spaces aushängenden Fluchtplänen stets freizuhalten.

6.13 Das Mitglied darf keine eigenen Geräte (z.B. Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche Geräte) in den Spaces anschließen. Hiervon ausgenommen sind Bürogeräte (z.B. Drucker, Scanner oder andere Geräte, die zur produktiven Büroarbeit erforderlich sind). Das Mitglied ist allein für die Prüfung, Wartung, Instandhaltung und/oder Sicherung dieser selbst mitgebrachten Bürogeräte verantwortlich, BETTERAU übernimmt insofern keine Verantwortung und/oder Haftung.

7. Nutzung des WiFi-Zugangs in den Spaces

7.1 BETTERAU stellt dem Mitglied einen kostenlosen Zugang zu WiFi-Verbindungen in den Spaces zur Verfügung. Die Verbindung zum WiFi-Netzwerk erfolgt entweder über den persönlichen Login-Code oder von Zeit zu Zeit über ein von BETTERAU eingerichtetes offenes Netzwerk. Bei der Nutzung des WiFi-Zugangs müssen die folgenden Bedingungen beachtet werden.

7.2 BETTERAU übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit des WiFis oder für die Erreichbarkeit bestimmter Seiten. BETTERAU behält sich vor, den Zugang zu bestimmten Seiten zu sperren, wenn diese illegale oder unangemessene Nutzungen fördern können.

7.3 Die Datenübertragung zwischen dem WiFi-Zugang und dem Endgerät des Mitglieds erfolgt unverschlüsselt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Dritte unbefugt Zugriff auf die übertragenen Daten verschaffen. Es obliegt dem Mitglied, eine Sicherheitskonfiguration seiner Software vorzunehmen, damit die Datenübertragung vor Zugriffen Dritter geschützt ist. Für sensible Daten sollte eine entsprechende Sicherheitssoftware (z. B. VPN-Software) verwendet werden.

7.4 Jede Nutzung des WiFi-Zugangs führt zu einer Dokumentation und Archivierung von IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer der Nutzung, um ggf. nachzuweisen zu können, welches Mitglied wann den WiFi-Zugang genutzt hat.

7.5 Illegale Downloads und sonstige Aktivtäten, die die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Netzwerks gefährden, sind verboten. Vom Mitglied sind die nationalen und internationalen Urheber- sowie Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

7.6 Der WiFi-Zugang darf nicht rechtsverletzend oder missbräuchlich genutzt werden, insbesondere dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden. Dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130 ff. StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen bzw. verharmlosen, sexuell anstößig bzw. im Sinne des § 184 StGB pornografisch oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden bzw. in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten.

7.7 Der unaufgeforderte Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spam), der unbefugte Abruf von Informationen und Daten, das unbefugte Eindringen in Datennetze und die Durchführung ausführbarer Routinen (z. B. Spyware, Dialer, usw.) über den WiFi-Zugang sind verboten.

7.8 Das Mitglied ist für die Inhalte, welche das Mitglied über den WiFi-Zugang abruft, einstellt oder in irgendeiner Weise verbreitet, gegenüber BETTERAU und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch BETTERAU.

7.9 Das Mitglied ist verpflichtet, BETTERAU von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf eine rechtswidrige Verwendung des WiFi-Zugangs durch das Mitglied zurückzuführen sind oder sich aus rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des WiFi-Zugangs durch das Mitglied verbunden sind. Diese Freistellung erstreckt sich auch auf die mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt das Mitglied oder muss das Mitglied bei Aufwendung der üblichen Sorgfalt erkennen, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen dieser Ziffer 7 droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von BETTERAU.

7.10 Jede Aktivität, die unter Verwendung des durch den Login-Code gewährten Zugangs durchgeführt wird, wird als vom Mitglied durchgeführt angesehen. Das Mitglied kann maximal 3 Geräte über den persönlichen Login-Code verbinden.

8. Datenschutz

8.1 BETTERAU beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

8.2 Für die Details im Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Rechte des Betroffenen wird auf die Datenschutzerklärung auf dem BETTERAU Portal verwiesen.

9. Haftung

9.1 Die Haftung von BETTERAU auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 9 eingeschränkt.

9.2 BETTERAU haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Bereitstellung der Leistungen von BETTERAU, deren Freiheit von Mängeln, die deren Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Mitglied die vertragsgemäße Verwendung der Leistungen von BETTERAU ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Mitglieds oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

9.3 Soweit BETTERAU gemäß Ziffer 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die BETTERAU bei der Bestellung als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der Leistungen von BETTERAU sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des der Leistungen von BETTERAU typischerweise zu erwarten sind.

9.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BETTERAU.

9.5 Die Einschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht für die Haftung von BETTERAU wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.6 Für den ausreichend sicheren Verschluss gemieteter Einzel- und Teamräume (FÜR INDIVIDUALISTEN), Schließfächer, Schubladen o.ä. ist das Mitglied selbst verantwortlich. BETTERAU haftet nicht für entwendete Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

9.7 BETTERAU haftet nicht bei höherer Gewalt und anderen, nicht von BETTERAU zu vertretenden Umständen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Lockdowns bei Pandemien, Streik, Aussperrung, Witterungseinflüsse sowie von BETTERAU nicht zu vertretende Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes.

10. Ändern der Service-Angebote

10.1 BETTERAU ist jederzeit berechtigt, die Inhalte der angebotenen Leistungen, die angebotenen Preise und diese AGB und sonstige Vertragsbedingungen nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 10.2 zu ändern. In diesem Fall wird BETTERAU die geänderten Leistungen, Preise und/oder Vertragsbedingungen auf dem BETTERAU Portal veröffentlichen.

10.2 Sämtliche solcher Änderungen gelten nicht für bereits laufende Bestellungen eines Mitglieds. Sämtliche dieser Änderungen treten für das jeweilige Mitglied erst mit der auf die Veröffentlichung auf dem BETTERAU Portal folgenden Bestellung in Kraft.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen BETTERAU und einem Mitglied, das nicht Verbraucher gemäß § 13 BGB ist, ist Friedberg. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

11.2 Die Beziehungen zwischen BETTERAU und dem Mitglied unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher gemäß § 13 BGB seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

11.3 Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Datum der vorliegenden Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 07.07.2021

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die Betterau diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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